Was bedeutet „DGUV“?

Die DGUV ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Warum müssen Prüfungen nach DGUV durchgeführt werden?

Diese erlässt der Unfallversicherungsträger, um seinem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen. Die Informationen zu den DGUV Vorschriften können auf der Website (https://www.dguv.de) eingesehen werden.

Somit schützen Sie nicht nur das Personal, sondern auch die Gewährleistung von Versicherungsschutz, Rechtssicherheit und die Verfügbarkeit der Anlagen.

Warum uns beauftragen?

Wir sind ein regionales Unternehmen und Ihr qualifizierter Ansprechpartner, wenn es um den Schutz Ihrer Mitarbeiter geht, sowie um teure Sachschäden vorzubeugen. Laut DGUV Vorschrift muss die Prüfung durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Unser Know-How wird kontinuierlich weiterentwickelt und Erfahrungswerte bedarfsorientiert eingebunden. Ein weiterer Vorteil ist es, dass wir auf Grundlage unseres qualifizierten Personals nicht nur prüfen, sondern auch nötige Reparaturen sofort ausführen können. Somit vermeiden sie Stillstands Zeiten zwischen Prüfung und ggf. Mängelbeseitigung. Wir machen Ihre Arbeitswelt sicherer!

 

In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperations-Partnern bieten wir Ihnen ein qualitativ hochwertiges, typenunabhängiges Leistungspaket an. Unsere Gemeinschaft aus Spezialisten besteht für folgende Bereiche:

  • Krananlagen
  • Anschlag- und Hebemittel
  • Gabelstapler
  • Hydraulik
  • Stahlbau und Montagen

Welche Prüfungen werden laut Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) durchgeführt?

Leistungspaket (I)

  • Auffanggurte aller Hersteller
  • Höhensicherungsgeräte
  • Kettenzüge und Flaschenzüge
  • Stahlwinden
  • Anschlagpunkte / Schäkel
  • Rundschlingen, Drahtseile, Windenseile, Hebebänder
  • Ketten – Sicht- und Rissfreiheitsprüfung mit MT 1 und 2
  • PSA Sicherungs- und Verbindungsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Prüfen / Montage
  • PSA Sekuranten

 

Leistungspaket (II)

  • Elektrische Überprüfung
  • PSA Steigleitern
  • PSA Abspannseile
  • Regalprüfung
  • Kranprüfung (bis 999kg)
  • Tore / Türen / Fenster (kraftbetrieben)
  • Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler, Hubwagen
  • Maschinenrichtlinien, Austausch von Maschinenscheiben
  • Hydraulikschläuche
  • Prüfen von Fahrzeugen
  • Prüfen von Gerüsten / Baugerüste

 

Leistungspaket (III)

  • Kranprüfungen
  • Kranmontage
  • Hubarbeitsbühnen

Wie läuft eine Prüfung ab?

Erst einmal wird eine Bestandsaufnahme gemacht und geschaut, welche Arbeiten durchgeführt werden müssen, um Gesetzes konform zu werden. Danach erfolgt ein unverbindliches Angebot und Sie können Ihre offenen Fragen klären. Gern beraten wir Sie unverbindlich!

Nach Beauftragung und erfolgreicher Durchführung wird eine Dokumentation mit Prüfprotokollen erstellt und an den Kunden übergeben. Jedes Gerät / Anlage / Maschine erhält von uns ein eigenes Prüfsiegel.

Müssen neue Geräte / Anlagen / Maschinen auch einer Prüfung unterzogen werden?

Ja, neue Geräte müssen ebenfalls geprüft werden. Ggf. ist auch eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Wie lange sind die Prüffristen?

Dies ist unterschiedlich: Bei Betriebsmitteln 1 Jahr, bei elektrischen, ortsveränderlichen Geräten / Maschinen / Anlagen variieren die Fristen (zum Teil auch Hersteller abhängig).

Sie erhalten von uns eine Erinnerung, sobald die Prüfungen wieder fällig werden und somit sind Sie laut DGUV Vorschriften Gesetzes konform abgesichert.

Sie haben weitere Fragen?

Was können wir für Sie tun?